Wo suchen Unternehmer Rat?
Beim Steuerberater in Steuerfragen. Beim Anwalt, wenn es ums Recht geht. Beim Unternehmensberater, wenn es um Strategie oder Nachfolge geht.
Es gibt viele Berater – aber nur einen, der für betriebswirtschaftliche Fragen, Rechnungslegung, Steuer und Wirtschaftsrecht gleichermaßen qualifiziert ist und die Wechselwirkungen zwischen allen Gebieten im Auge behält: den Wirtschaftsprüfer.
Pflichtprüfung
Ist Ihr Unternehmen eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft? Dann sind Sie grundsätzlich laut Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet, Ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Freiwillige Abschlussprüfung
Ist Ihr Unternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Haben Sie schon mal über eine freiwillige Jahresabschlussprüfung nachgedacht? Eine freiwillige Abschlussprüfung bringt für Sie als Gesellschafter beziehungsweise als Geschäftsführer viele Vorteile:
- Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter Jahresabschluss sehr hilfreich sein und bei der Verhandlung zu den Kreditkonditionen unterstützen.
- Eine Abschlussprüfung führt zu einer erhöhten Sicherheit betreffend der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses insbesondere in Bezug auf Buchungs-, Bewertungs- und Bilanzierungsfehler, diese sind oftmals bei nicht prüfungspflichtigen Gesellschaften festzustellen.
- Sie als Gesellschafter veranlassen eine Abschlussprüfung zur Kontrolle der von ihnen eingesetzten Geschäftsführung.
- Sie als Gesellschafter wollen sich von der Richtigkeit des Jahresabschlusses überzeugen bevor Sie Ihr Unternehmen an Ihre Nachfolger übertragen.
- Sie als Geschäftsführung veranlassen eine Abschlussprüfung zu ihrer eigenen Absicherung im Hinblick auf die Entlastung als Geschäftsführer.
- Die Prüfung kann Schwachstellen im Unternehmen aufdecken und durch die Kommunikation dieser Schwachstellen können diese dann behoben werden.
→ Eine Abschlussprüfung dient der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens!
Im Rahmen der Prüfung werden wesentliche Geschäftsprozesse wie der Einkaufs-, Verkaufs-, Personalprozess sowie die Buchführung aber auch der Jahresabschlusserstellungsprozess analysiert und bewertet.
Hierdurch lernen wir als Wirtschaftsprüfer Ihr Unternehmen kennen und können Sie frühzeitig auf Schwachstellen in den wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Geschäftsprozessen hinweisen und Prozessoptimierungen mit Ihnen erarbeiten.
Wir führen nachstehende Prüfungen und Beratungen durch:
- Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
- Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen zu den verschiedensten Anlässen wie Auseinandersetzung, Umwandlung oder Liquidation
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Prüfung des internen Kontrollsystems
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfung von Compliance Management Systemen
- Prüfungen für Fördermittel (Förderungen durch die Europäische Union)
- Prüfungen von Stiftungen
- Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung (z.B. Interseroh)
- Beratung der internen Revision sowie der Aufsichtsräte in Bezug auf Corporate Governance
- Beratung in Zusammenhang mit der Entwicklung von Compliance Management Systemen
- Due Dilligence sowie Unternehmensbewertungen
- Betriebswirtschaftliche Gutachten und Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Unterstützung bei der Implementierung von Management Informationssystemen
Sofern Sie für sonstige Anlässe eine Prüfung oder eine Bescheinigung benötigen kontaktieren Sie uns. Wir prüfen dann ob wir die Prüfung selbst durchführen können oder vermitteln Ihnen gerne einen Kollegen aus unserem persönlichen Netzwerk.